Bachelor Gebärdensprachdolmetschen
Gebärdensprachdolmetschen
(zulassungsbeschränkt, besondere Zulassungsvoraussetzungen)
Studienabschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Studienbeginn
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester.
Studienziel
Das Studium bereitet die Studierenden
durch eine wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte Ausbildung darauf vor,
in einer Vielzahl von Alltagssituationen als sprachliche Mittler zwischen
hörenden Menschen, die die gesprochene Sprache verwenden, und gehörlosen bzw.
hörgeschädigten Menschen, die die Gebärdensprache bevorzugen, professionell
tätig zu werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 4 der Prüfungsordnung sind neben
der allgemeinen Qualifikation für ein Hochschulstudium als
studiengangsspezifische Voraussetzungen Grundkenntnisse in der
Deutschen Gebärdensprache im Umfang von 60 Unterrichtsstunden
nachzuweisen. Entsprechende Belege über besuchte Gebärdensprachkurse
oder andere geeignete Vorerfahrungen müssen der Bewerbung beigefügt
werden.
Hinweis: DGS- Intensivkusangebote der Hochschule finden Sie hier.
Um den Beruf des Gebärdensprachdolmetschers ausüben zu können, sind
gutes Hör- und Sehvermögen sowie eine gute Aussprache erforderlich.
Sollten Einschränkungen in diesen Bereichen vorliegen, wird die
Aufnahme des Studiums nicht empfohlen. In Zweifelsfällen setzen Sie
sich bitte mit VertreterInnen des Studienganges in Verbindung.
Die Satzung zum Auswahlverfahren finden Sie hier.
Studieninhalte
(1) Bezugswissenschaften und allgemeine Kompetenzen
Das 1. Semester dient dazu, sich in unterschiedlichen Bezugswissenschaften zu orientieren. Zu diesem Zweck nehmen die Studierenden an den studiengangsübergreifenden Modulen A 2 und A 3 des Fachbereichs Sozial- und Gesundheitswesen teil; vier der folgenden sechs Bereiche stehen dabei zur Wahl: Recht, Verwaltungswissenschaften, Sozialpolitik, Psychologie, Soziologie, Pädagogik. Das zweisemestrige "Werkstatt"-Modul GSD 1 vermittelt allgemeine Kompetenzen für Studium und Beruf.
(2) Lebenssituation und Kultur Gehörlose
Neben der Vermittlung allgemeiner Kompetenzen dient das "Werkstatt"-Modul GSD 1 den Studierenden des Gebärdensprachdolmetschens dazu, sich in den ersten beiden Studiensemestern in der Lebenswelt gehörloser Menschen zu orientieren. Das Modul schließt ein vierwöchiges Praktikum in einer Einrichtung des Gehörlosenwesens in der vorlesungsfreien Zeit des 1. Semesters ein. Fragen der "Gehörlosengemeinschaft und Gehörlosenkultur" werden im 3. Semester in Modul GSD 8 vertieft. Dieses Modul kann dann schon auf erworbene Sprachkenntnisse zurückgreifen und findet zum Teil in Gebärdensprache statt. Am Studienende besteht im Modul GSD 16 des 7. Semesters Gelegenheit, sich mit "Aktuellen Herausforderungen im Gehörlosenwesen" auseinanderzusetzen.
(3) Sprachpraxis und Sprachbeschreibung
Erwerb und Ausbau von Gebärdensprachkenntnissen nehmen breiten Raum während des gesamten Studienverlaufs ein: In den ersten beiden Semestern geht es um die Aneignung von "Grundlagen" (Modul GSD 2); im 3. Semester findet eine "Vertiefung" statt (Modul GSD 7); im 4. und 5 geht es darum, "Anwendungen" von Gebärdensprache zu erproben (Modul GSD 11); im 7. Semester ist der Gebärdensprachunterricht in die Vorbereitung auf die berufliche Praxis des Gebärdensprachdolmetschens eingebunden (Teilmodul 16.1). Andere visuelle Kommunikationsformen werden in den ersten beiden Semestern in den Teilmodul GSD 3.2 ("Visuelle kommunikation") sowie im 5. Semester im Teilmodul 12.2 ("Transliteration") eingeführt. Zum Dolmetschen müssen mindestens zwei Sprachen kompetent verfügbar sein: Im 2. und 3. Semester geht es in Modul GSD 4 darum, sich der eigenen deutschen Muttersprache zu vergewissern und an der schriftlichen, vor allem aber auch mündlichen Ausdrucksfähigkeit zu arbeiten. Die sprachpraktische Arbeit wird begleitet von der theoretischen Reflexion sprachlicher Gegebenheiten: Das Teilmodul GSD 3.1 des ersten Semesters vermittelt Grundlagen der Sprachwissenschaft; daran anknüpfend geht es im 2. und 3. Semester in Modul GSD 5 um den Erwerb von Begriffen und Methoden für die Beschreibung von Gebärdensprache.
(4) Gebärdensprachdolmetschen
Die Studierenden des Gebärdensprachdolmetschens nutzen das zweisemestrige Projekt-Modul GSD 6 des zweiten Studienjahres für eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aspekten, die das "Gebärdensprachdolmetschen als Beruf" betreffen. Das Modul schließt ein sechswöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit des 3. Fachsemesters ein, das dazu dient, den beruflichen Alltag von Gebärdensprachdolmetschern kennenzulernen. Der Erwerb von Dolmetschkompetenzen steht im Mittelpunkt des 4. und 5. Fachsemesters: In Modul GSD 9 geht es um theoretischen und praktischen Grundlagen des Gebärdensprachdolmetschens; Teilmodul GSD 12.1 ist unterschiedlichen Einsatzbereichen des Gebärdensprachdolmetschens gewidmet; Dolmetschübungen stehen im Mittelpunkt der beiden umfangreichen Module zur "Praxis des Gebärdensprachdolmetschens" (GSD 10 und 13). Das anschließende 6. Semester wird außerhalb der Hochschule als Praxissemester absolviert (=Modul GSD 14): Die Studierenden wenden das Gelernte unter Anleitung im sozialen Feld an und machen sich mit den Anforderungen realer Dolmetschsituationen vertraut. Im abschließenden 7. Semester behandeln die Studierenden in ihrer Bachelor-Arbeit (Modul GSD 15) nach Wahl ein Thema, das soziale, sprachliche, translatorische oder andere Aspekte des Gebärdensprachdolmetschens betrifft. Modul GSD 16 bietet Gelegenheit, unterschiedliche Aspekte des "professionellen Gebärdensprachdolmetschens" in Vorbereitung auf die bevorstehende eigene berufliche Tätigkeit zu vertiefen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Gebärdensprachdolmetschen sind als - häufig freiberuflich tätige - Sprachmittler zwischen hörenden und gehörlosen Menschen im Einsatz (vergleichbar mit Dolmetscher/innen für gesprochene Fremdsprachen). Berufsfelder sind überall dort zu finden, wo Hörende und Gehörlose zusammentreffen und sprachliche Vermittlung notwendig ist (z. B. im Arbeitsleben, in der Aus- und Weiterbildung, im Gesundheitswesen, bei Behörden, im Justizwesen, im Kulturbereich oder in den Medien).
Prüfungs- und Studienordnung
Die Prüfungs- und Studienordnung ist unter der angegebenen Nummer in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule veröffentlicht.