Stendaler Kindheits-Studiengänge profitieren von neuer Regelung

Nach langer Wartezeit können sich Absolventen und Absolventinnen über ihre Anerkennungsurkunden freuen: Britta Nagel, Ikorni Kröger, Nadja Winkler und Janine Weckfuß (v. l.) Foto: Hochschule Magdeburg-Stendal. 

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der staatlichen Anerkennung den deutschlandweiten Trend zur Professionalisierung und Akademisierung der Tätigkeitsfelder im Kindheitsbereich.

Die Verordnung zur Verfahrensweise ist am 16.12.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt erschienen. Neben Absolventen des Studiengangs Soziale Arbeit am Standort Magdeburg können nun auch die Absolventen der Studiengänge, die in Stendal angeboten werden, die staatliche Anerkennung beantragen:

  • Angewandte Kindheitswissenschaften
  • Kindheitspädagogik – Praxis, Leitung, Forschung
  • Leitung von Kindertageseinrichtungen – Kindheitspädagogik.

Die Prüfung des Antrages erfolgt durch den zuständigen Fachbereich.

Bis 15. Februar werden noch Bewerbungen für den berufsbegleitenden Studiengang Leitung von Kindertageseinrichtungen – Kindheitspädagogik für Studienbeginn zum Sommersemester 2017 angenommen. Die Bachelor-Studiengänge Kindheitspädagogik – Praxis, Leitung, Forschung, sowie Angewandte Kindheitswissenschaften beginnen jeweils mit dem Wintersemester.

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