„Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ - Landesvereinbarung zur Umsetzung unterzeichnet

Rektorin Prof. Dr. Anne Lequy im Interview zum Zukunftsvertrag

Am 25. März haben die sachsen-anhaltischen Hochschulen und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann  die Vereinbarung zur Umsetzung des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ unterzeichnet. Dadurch erhalten die Hochschulen zusätzlich zur Grundfinanzierung vom Land, welche durch die Zielvereinbarungen bis Ende 2024 garantiert ist, weiterhin Geld vom Bund: abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Studierenden- und Absolventenzahlen.

Als Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern Bund und Länder mit dem Zukunftsvertrag flächendeckend und dauerhaft die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen und erhalten bedarfsgerecht die Studienkapazitäten in Deutschland. Grundlage für die nun geschlossene Vereinbarung in Sachsen-Anhalt ist eine Verpflichtungserklärung für die Jahre 2021 bis 2027, in der das Land Sachsen-Anhalt
landesspezifische strategische Ansätze für die Verwendung der Mittel definiert hatte.

Interview mit der Rektorin (Video)

Die Hochschule bekommt aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ in den Jahren 2024 bis 2027 nach heutigen Prognosen einen nahezu konstanten Betrag in der Höhe zwischen 3,4 und 3,7 Mio. Euro jährlich. Von 2021 bis 2023 setzen sich die zusätzlichen Mittel aus den auslaufenden Mitteln des Hochschulpaktes und denen aus dem Zukunftsvertrag zusammen; auch hier werden die 3 Mio. Euro/Jahr jeweils überschritten.

Die Berechnungsgrundlage ist neu geregelt worden. Die Verteilung des Geldes vom Bund an die Länder erfolgt nach folgenden Kriterien: 20 % Zahl der Studienanfänger*innen, 60 % Einhaltung der Regelstudienzeit zuzüglich 2 Semester und 20 % Zahl der Absolvent*innen. Das Land hat diese Kriterien übernommen. Letztlich basieren auch die beiden letztgenannten Kriterien auf der Anzahl der Studienanfänger*innen, die somit das wichtigste Ziel des Hochschulmarketings bleibt.

Das Geld steht anders als in den vorherigen Förderphasen nun für folgende Ausgabemöglichkeiten zur Verfügung: Erhalt der Kapazitäten (20 %), Ausbau Dauerbeschäftigung wiss. Personal (25 %) sowie Mittel zur freien Gestaltung (rund 22 % bis rund 35 %). Diese Prozentzahlen beziehen sich auf die Gesamtsumme der dem Land zur Verfügung stehenden Mittel abzüglich zweier Pauschalen in Gesamthöhe von 5,1 Mio. Euro für 2021, ansteigend auf 9,1 Mio. Euro ab 2023.


Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

Verlinkung zur Vereinbarung als Scandatei mit Unterschriften

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