Dokumente für Studieninteressierte

Hier finden Sie Formulare und Anträge der Hochschule Magdeburg-Stendal rund um das Thema Bewerbung, Hochschulzugang, Studienplatzvergabe sowie Studieren in besonderen Lebenslagen.

Bewerbung

Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Studium (gebührenpflichtig)

Formular zur Einstufung in ein höheres Fachsemester

Leistungspunktebescheinigung (Bescheinigung für Masterbewerbungen, sofern auf dem Notenspiegel keine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen ist)

Hochschulzugang

Berufliche Qualifikationen

Berufliche Qualifikationen, die zu einem Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal berechtigen, sind:

  • berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterprüfung oder Fortbildungsabschlüsse mit mind. 400 Unterrichtsstunden nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz und §§ 42, 42a der Handwerksordnung)
  • Abschlüsse von Fachschulen (z.B. staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Gestalter / Techniker / Betriebswirt, staatlich anerkannter Erzieher / Heilerziehungspfleger / Heilpädagoge)
  • berufliche Aufstiegsfortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (mind. 400 Unterrichtsstunden; Vermittlung übergreifender Kenntnisse und Fertigkeiten; besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung)
  • Laufbahnprüfung für den gehobenen nicht-technischen Dienst
  • Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule,
  • in der DDR erworbene Zeugnisse, die der Fachhochschulreife entsprechen ( z. B. Abschlusszeugnisse einer Ingenieur- und Fachschule)

Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die

Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO)

in Verbindung mit dem

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Eingangsprüfung für Berufstätige ohne HZB

Studieninteressierte, die nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen können, haben die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Feststellung der Studierbefähigung zu stellen.

Der Antrag muss folgendes enthalten:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz; ggf. Korrespondenzadresse)
  • Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit der Darstellung der schulischen und beruflichen Ausbildung und beruflicher Tätigkeiten
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
  • Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
  • Angabe des gewünschten Studiengangs mit kurzer Begründung

Der Antrag ist bis zum 15.01. für das Wintersemester oder bis zum 15.07. für das Sommersemester beim Immatrikulationsamt einzureichen. Für berufsbegleitende Studiengänge können andere Fristen gelten.

Die Eingangsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung.

Bei positiv abgeschlossenen Feststellungsverfahren gilt die Bescheinigung nur fachbezogen für den gewählten Studiengang an der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Prüfungsinhalte

Prüfungsordnung

Immatrikulationsamt

Sie haben weitere Fragen zu Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation? Die Mitarbeiterinnen des Immatrikulationsamtes beraten Sie gern.

Ansprechpartner finden

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