Bewerbung und Immatrikulation
Sie haben den passenden Studiengang gefunden und wollen nun wissen, wie Sie sich richtig und fristgerecht bewerben? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und wichtige Hinweise rund um die Themen Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation.
Wir wissen, mit dem Studium kommt eine Menge neues auf Sie zu – das ist aber kein Grund zur Panik! Wir unterstützen Sie gern.
Bewerbung
Bewerbung für ein Bachelor-Studium
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur), der Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse zu erbringen.
In einzelnen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsvoraussetzungen. Auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs können Sie in Erfahrung bringen, ob für den Studiengang
- das Bestehen einer Eignungsprüfung,
- bestimmte Sprachkenntnisse oder
- ein Vertrag mit einem Praxisbetrieb (Duales Studium) vorausgesetzt wird.
In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO-LSA).
Informationen zur Studienplatzvergabe
Bei zulassungsfreien Studiengängen ist die Platzanzahl für Studienanfänger nicht beschränkt. Jeder Bewerber, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich frist- und formgerecht bewirbt, wird zum Studium zugelassen.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss für den Studienbeginn im Wintersemester zu den folgenden Terminen bei der Hochschule eingegangen sein:
- 15. Juli bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
- 15. September bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung
Für Studiengänge mit Eignungprüfung gelten gesonderte Bewerbungsfristen:
Studienbeginn im Wintersemester
- 31. Mai: Industrial Design, Sicherheit und Gefahrenabwehr
- 15. Juli: Informationstechnik - Smarte Systeme
- 15. September: Angewandte Statistik
Studienbeginn im Sommersemester
- 30. November: Industrial Design
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
Die Fristen gelten ebenfalls für Anträge, die ergänzend zum Zulassungsantrag gestellt werden können (z. B. Antrag auf Zulassung im Rahmen der Härtequote, Antrag auf Nachteilsausgleich nach Wartezeit/Qualifikation). Falls Sie einen Härteantrag stellen möchten, müssen Sie diesen zusammen mit der Bewerbung einreichen und ausführlich begründen. Amtliche Nachweise (z. B. fachärztliches Gutachten, Gutachten des Jugend-/Sozialamtes, der Schule etc.) sind beizufügen.
Online-Bewerbung
Für grundständige Bachelor-Studiengänge können Sie sich schnell und unkompliziert online bewerben.
Bewerbungen zum Wintersemester sind ab Mai möglich. Für das Sommersemester können Sie sich ab November bewerben.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie sowohl die nötigen Bewerbungsunterlagen als auch das Anschreiben an die Hochschule, welches Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, bei der Hochschule einreichen (postalisch oder persönlich).
Bewerbung für ein Master-Studium
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu einem Master-Studium ist der Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses zu erbringen.
In den jeweiligen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsbedingungen. Auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs können Sie in Erfahrung bringen,
- in welcher Fachrichtung und mit welcher Abschlussnote der erste akademische Abschluss nachzuweisen ist,
- welche Anzahl an Credits bei einem Bachelor-Studium erforderlich ist,
- ob Leistungsnachweise in speziellen Studienfächern verlangt werden,
- ob das Bestehen einer Eignungsprüfung nachzuweisen ist oder
- ob bestimmte Sprachkenntnisse verlangt werden.
Die Master-Studiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt. Jeder Bewerber, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich frist- und formgerecht bewirbt, wird zum Studium zugelassen. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss zu den folgenden Terminen bei der Hochschule eingegangen sein:
- 15. Juli oder 15. September bei Studienbeginn zum Wintersemester
(Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs! Zum Studienangebot) - 15. März bei Studienbeginn im Sommersemester
Für Studiengänge mit Eignungprüfung gelten gesonderte Bewerbungsfristen:
- 31. Mai bei Studienbeginn im Wintersemester
- 15. November bei Studienbeginn im Sommersemester
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
Online-Bewerbung
Für Ihr Master-Studium können sich Sie schnell und unkompliziert online bewerben.
Bewerbungen zum Wintersemester sind ab Mai möglich. Für das Sommersemester können Sie sich ab November bewerben.
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie sowohl die nötigen Bewerbungsunterlagen als auch das Anschreiben an die Hochschule, welches Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, bei der Hochschule einreichen (postalisch oder persönlich).
Bewerbung für ein weiterbildendes Studium
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur), der Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse zu erbringen.
Die Bewerbung für ein Master-Studium erfordert den Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses. Dieser Abschluss muss mit mindestens guten Leistungen erfolgt sein. Auf den Webseiten der Master-Studiengänge finden Sie Informationen zu möglichen Fachrichtungen des ersten Abschlusses sowie zu erforderlichen Credits bei einem Bachelor-Studium.
Die Aufnahme eines weiterbildenden Studiums setzt zudem studiengangsspezifische Berufspraxis voraus. In einzelnen Studiengängen gibt es darüber hinaus weitere Zulassungsbedingungen. Auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs können Sie in Erfahrung bringen,
- in welchem Umfang studiengangsspezifische Berufspraxis nachzuweisen ist,
- ob eine studiengangsspezifische abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird,
- ob ein geltendes Beschäftigungsverhältnis verlangt wird,
- ob das Bestehen einer Eignungsprüfung vorausgesetzt wird oder
- ob bestimmte Sprachkenntnisse erforderlich sind.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss zu den folgenden Terminen bei der Hochschule eingegangen sein:
- 15. September bei Studienbeginn zum Wintersemester
- 15. Januar oder 15. März bei Studienbeginn im Sommersemester
(Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs! Zum Studienangebot)
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
Bewerbung
Für die Studiengänge Leitung von Kindertageseinrichtungen - Kindheitspädagogik und Betriebswirtschaftlehre können sich Sie schnell und unkompliziert ab November online bewerben.
Bewerbungen für diese beiden Studiengänge sind ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie sowohl die nötigen Bewerbungsunterlagen als auch das Anschreiben an die Hochschule, welches Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, bei der Hochschule einreichen (postalisch oder persönlich). Eine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen erfolgt nur, wenn den Bewerbungsunterlagen eine frankierte und mit Ihrer Anschrift versehene Postkarte beiliegt.
Bei allen weiteren Studiengängen in der Weiterbildung erfolgt die Bewerbung mit einem Antrag auf Zulassung:
Antrag auf Zulassung zum weiterbildenden Studium (gebührenpflichtig)
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Voraussetzungen
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester setzt voraus, dass Sie bereits studiert haben und ist bei folgenden Vorhaben möglich:
- Hochschulwechsel: Die Bewerberin oder der Bewerber ist/war im beantragten Studiengang bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben und möchte an die Hochschule Magdeburg-Stendal wechseln.
- Studiengangswechsel: Die Bewerberin oder der Bewerber war im beantragten Studiengang noch nie an einer anderen Hochschule eingeschrieben. Es liegen aber studiengangsrelevante Leistungsnachweise vor, durch deren Anrechnung eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester erfolgen kann.
- Studienunterbrechnung: Die Bewerberin oder der Bewerber war im beantragten Studiengang schon einmal an der Hochschule Magdeburg-Stendal eingeschrieben und möchte das Studium nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen.
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen muss zu den folgenden Terminen bei der Hochschule eingegangen sein:
- 15.07. bei Studienbeginn zum Wintersemester
- 15.01. bei Studienbeginn zum Sommersemester
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Fällt das Ende der oben genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
Bewerbung
Für ein höheres Fachsemester können Sie sich schnell und unkompliziert online bewerben.
Bewerbungen zum Wintersemester sind ab Mai möglich. Für das Sommersemester können Sie sich ab November bewerben.
Die Bearbeitung eines Antrages auf Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nur bei fristgerechter Vorlage des Formulars zur Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Formular zur Einstufung in ein höheres Fachsemester
Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihre Online-Bewerbung nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie sowohl die nötigen Bewerbungsunterlagen als auch das Anschreiben an die Hochschule, welches Ihnen nach der Eingabe Ihrer Daten zur Verfügung steht, bei der Hochschule einreichen (postalisch oder persönlich).
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester nimmt grundsätzlich der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches anhand vorliegender Leistungsnachweise (Leistungsscheine, Notenspiegel des Prüfungsamtes mit Unterschrift und Stempel der Hochschule) sowie Auszügen aus dem Modulhandbuch vor.
Bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester in demselben Studiengang werden sowohl bestandene, nicht bestandene als auch Prüfungsversuche und Studienzeiten angerechnet. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beizubringen. Voraussetzung ist, dass weiterhin ein Prüfungsanspruch besteht, d. h. dass kein Ausschluss vom Studium aufgrund von endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung im beantragten Studiengang vorliegt.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Zulassung nur bei vorhandener Kapazität, daher werden die Bescheide frühestens Mitte März für das Sommersemester bzw. Mitte September für das Wintersemester versandt.
Informationen für Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen
Ausgenommen sind Bewerber, deren Unterlagen bereits geprüft wurden und ein Hochschulzugang anerkannt wurde.
Zulassungsvoraussetzung
Hochschulzugang
Für die Zulassung zu einem Studium ist der Nachweis einer in Deutschland anerkannten Hochschulzugangsberechtigung zu erbringen. Ob Sie mit Ihrem Schulzeugnis oder Ihrem Zeugnis über den Hochschulbesuch in Ihrem Heimatland in Deutschland zur Aufnahme eines Studium berechtigt sind, können Sie mit Hilfe der anabin-Datenbank schnell ermitteln.
Bei der Bewerbung für ein Master-Studium ist der Nachweis eines ersten akademischen Abschlusses zu erbringen. Dieser Abschluss muss mit mindestens guten Leistungen erfolgt sein.
In einzelnen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsbedingungen. Informationen finden Sie auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs.
Sprachkenntnisse
Die Aufnahme eines Studiums erfordert entsprechende Deutschkenntnisse. Die notwendigen Sprachkenntnisse können durch folgende Nachweise erbracht werden:
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- Goethe-Zertifikat C2
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
- bestandene Prüfung TELC Deutsch C1 Hochschule
- deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH Stufe 2)
- TestDaF (mindestens 16 Punkte & mindestens Niveaustufe 3 in den Teilprüfungen)
- bestandene Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
Studienkolleg
Wenn Sie feststellen, dass Ihnen die Aufnahme eines Studiums mit Ihren Nachweisen nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an ein Studienkolleg. Die Hochschule Magdeburg-Stendal verfügt nicht über ein eigenes Studienkolleg. Eine Übersicht über alle Studienkollegs in Deutschland finden Sie hier. Das zuständige staatliche Studienkolleg in Sachen-Anhalt befindet sich an der Hochschule Anhalt, Standort Köthen.
Zudem gibt es mit dem Europäisches Studienkolleg der Wirtschaft (ESKW) eine private Einrichtung in Magdeburg, die ausländische Studieninteressierte gezielt auf ein Studium in Deutschland vorbereitet.
Bewerbung
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bildungsnachweise im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V..
Als gemeinsame Einrichtung von Hochschulen nimmt uni-assist in deren Auftrag die sachverständige Prüfung aller Zulassungsvoraussetzungen gegen ein Entgelt vor.
Nach positiver Prüfung der grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen wird Ihre Bewerbung an uns weitergeleitet. Die Hochschule Magdeburg-Stendal trifft dann die Entscheidung über die Zulassung. Das an der Hochschule Magdeburg-Stendal durchgeführte Zulassungs- und Bewerbungsverfahren ist kostenfrei.
Hinweis: Bei einer Bewerbung für einen Studiengang des Instituts für Industrial Design ist eine besondere künstlerisch-kreative Befähigung auf dem Gebiet der Gestaltung nachzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber des Bachelor-Studiengangs Industrial Design reichen zusätzlich eine Mappe mit den Lösungen der aktuellen Zulassungsaufgaben zusammen mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf und ihren Kontaktdaten direkt bei der Hochschule ein. Einsendefrist für die Mappe ist der 30. November (WS) bzw. 31. Mai (SS).
Zur Bewerbung für die Master-Studiengänge Engineering Design und Interaction Design gehört neben den formalen Unterlagen ein Portfolio, das eindrucksvoll die Exzellenz im jeweiligen grundständigen Bachelor- oder Diplomstudiengang belegt. Bitte reichen Sie das Portfolio zusammen mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf und ihren Kontaktdaten direkt bei der Hochschule ein. Einsendefrist für die Mappe ist der 15. November (WS) bzw. 31. Mai (SS).
Bewerbungsfristen
Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen bei uni-assist kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher Ihre Bewerbung für ein Bachelor-Studium zu den folgenden Fristen einzureichen: | ||
Studienbeginn im Wintersemester (Oktober) | Studienbeginn im Sommersemester (April) | |
Studiengänge mit Eignungsprüfung | 30. April | 31. Oktober |
Zulassungsbeschränkte Studiengänge | 31. Mai | 30. November |
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung | 31. Juli | 31. Januar |
Bewerberinnen und Bewerber für ein Master-Studium beachten bitte ebenfalls, dass die Prüfung der Unterlagen durch uni-assist bis zu sechs Wochen dauert. Bitte bewerben Sie sich daher rechtzeitig: | ||
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Hochschulzugang
Um an der Hochschule Magdeburg-Stendal studieren zu können, müssen Sie über eine sogenannte Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Der Regelfall der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist das Abitur - dennoch gibt es verschiedene andere Wege, um ein Studium aufnehmen zu können.
Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese auch in Sachsen-Anhalt anerkannt.
Fachhochschulreife
Der Nachweis über die Fachhochschulreife kann erfolgen durch:
- Zeugnisse über die Fachhochschulreife (z. B. Fachoberschule oder Berufsfachschule)
- Zeugnis über den theoretischen Teil der Fachhochschulreife in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder über eine mindestens einjährige praktische Ausbildung mit Kolloquium (praktischer Teil)
- an der Bundeswehrfachschule in den Fachrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialpädagogik erworbene Abschlusszeugnisse des Lehrgangs zur Erlangung des Bildungsstandes, der der Fachhochschulreife entspricht
- weitere gesetzlich anerkannte und der Fachhochschulreife gleichgestellte Qualifikationen
Berufliche Qualifikationen
Berufliche Qualifikationen, die zu einem Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal berechtigen, sind:
- berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterprüfung oder Fortbildungsabschlüsse mit mind. 400 Unterrichtsstunden nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz und §§ 42, 42a der Handwerksordnung)
- Abschlüsse von Fachschulen (z.B. staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Gestalter / Techniker / Betriebswirt, staatlich anerkannter Erzieher / Heilerziehungspfleger / Heilpädagoge)
- berufliche Aufstiegsfortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (mind. 400 Unterrichtsstunden; Vermittlung übergreifender Kenntnisse und Fertigkeiten; besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung)
- Laufbahnprüfung für den gehobenen nicht-technischen Dienst
- Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs Verwaltung einer Bundeswehrfachschule,
- in der DDR erworbene Zeugnisse, die der Fachhochschulreife entsprechen ( z. B. Abschlusszeugnisse einer Ingenieur- und Fachschule)
Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die
Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO)
in Verbindung mit dem
Feststellungsprüfung für Berufstätige ohne HZB
Besonders befähigte Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Studium in Frage kommen, aber keine Hochschulreife besitzen, können die für das Studium einer bestimmten Fachrichtung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung (Feststellungsprüfung) nachweisen.
Nähere Informationen zur Feststellungsprüfung:
Künstlerische und gestalterische Studiengänge
In künstlerischen oder gestalterischen Studiengängen ist eine besondere künstlerische Befähigung nachzuweisen. Das kann z. B. durch Mappen mit Zeichnungen, Aquarellen, Fotografien, durch Probearbeiten oder durch spezielle Eignungsprüfungen erfolgen. Hier kann in Einzelfällen sogar auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
In einzelnen Studiengängen gibt es weitere Zulassungsbedingungen. Details finden Sie in unserem Studienangebot.
Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen keine abschließende Auflistung aller möglichen Hochschulzugangsberechtigungen sind.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bildungsabschlüsse zur Aufnahme eines Studiums berechtigen, können Sie sich direkt an die allgemeine Studienberatung wenden.
Studienberaterin
Jana Schieweck
Telefon: (0391) 886 41 06
E-Mail: studienberatung@hs-magdeburg.de
Semestertermine
Sie wollen wissen, wann das neue Semester beginnt, vorlesungsfreie Zeit ist oder Sie sich rückmelden müssen? Hier finden Sie die aktuellen Semestertermine.
Sommersemester 2018
Rückmeldung für das Sommersemester 2018 | 16.01. - 02.02.2018 |
Semesterbeginn | 01.04.2018 |
Vorlesungsbeginn für alle Semester | 04.04.2018 |
lehrveranstaltungsfreie Zeit | 02./03.04.2018 (Ostern) 30.04./01.05.2018 (Maifeiertag) 10./11.05.2018 (Christi Himmelfahrt) 21.05.2018 (Pfingsten) |
Ende der Vorlesungszeit | 20.07.2018 |
Semesterende | 30.09.2018 |
Rückmeldefrist für das Wintersemester 2018/2019 | 17.07.-10.08.2018 |
Studienplatzvergabe
Online-Studierendenservice
Online-Studierendenservice für:
- Notenansicht
- Prüfungsanmeldung und -abmeldung
zum Serviceangebot (im Hochschulnetz)
(Wollen Sie den Service außerhalb des Hochschulnetzes nutzen, klicken Sie bitte hier)
Online-Studierendenservice für:
- Druck von Imma- und BAföG-Bescheinigungen
- Adressänderung (Bitte auch an die Bibliothek denken!)
- Bezahlen/Rückmelden
zum Serviceangebot (im Hochschulnetz)
(Wollen Sie den Service außerhalb des Hochschulnetzes, klicken Sie bitte hier)
Hinweis
Der Online-Studierendenservice steht nur innerhalb des Hochschulnetzes (bzw. nach Anmeldung über WebVPN) zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem allgemeinen ZKI/Mail-Account.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an das ZKI. Da es sich um vertrauliche Daten handelt, ist es notwendig, dass Sie sich persönlich im ZKI melden. In Ausnahmefällen kann die Versendung per Post stattfinden. Schreiben Sie an das ZKI und fügen Sie Kopien von Studentenausweis und Personalausweis sowie einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei.