MS Rahmenvertrag Campus & School

Die Hochschule Magdeburg-Stendal ist dem Bundesvertrag Campus & School beigetreten, der zwischen dem Leibnitz-Rechenzentrum und der Microsoft Deutschland GmbH geschlossen wurde. Mit diesem Beitritt ist es nunmehr möglich folgende Microsoft Produkte auf sämtlichen Hochschul-PCs upzugraden, ohne das dafür separat Lizenzen erworben werden müssen.

  • Microsoft Windows Workstation (NT4, Win2000, WinXP, Win Vista, Win 7, Win 8)

  • Microsoft Office für Windows und Mac

  • Core CAL Suite (CAL= Client Access License=Zugriffslizenz)

    Die Core Cal Suite besteht aus den Cals für Windows Server, Standard-Cal für Exchange Server, Standard-Cal für Lync Server, Standard-Cal für SharePoint Server, Client-Management-Lizenz für System Center

Zu beachten ist, dass es sich bei den Betriebssystem-Lizenzen ausschließlich um Lizenzen für Workstations handelt, Server-Lizenzen müssen wie bisher separat erworben werden.

Da das Windows Desktop Betriebssystem unter allen Volumenlizenzprogrammen nur als Upgrade verfügbar ist, muss eine legale Basislizenz für ein qualifizierendes Desktop-Betriebssystem vorliegen, auf die das Volumenlizenz-Upgrade aufgesetzt werden kann. Als Qualifizierende Windows Desktop-Betriebssysteme kommen die hier aufgeführten Betriebssysteme in Frage:

https://www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/windows10.aspx?activetab=windows10-pivot:primaryr5

Das Windows Desktop Betriebssystem kann als Einzellizenz z.B. als auf der Hardware vorinstallierte OEM-Lizenz oder als Einzelhandelspaket (Full Package Product, FPP) lizensiert werden. Beide Lizenztypen kommen als Basislizenz in Frage. Lizenzen die mit einem Volumenlizenzprogramm wie z.B. dem Microsoft Select Vertrag erworben wurden, sind als Basislizenzen ungeeignet, da es sich nur um Upgrade-Lizenzen handelt, die ihrerseits eine Basislizenz voraussetzen.  Zu beachten ist, das OEM-Lizenzen hardwaregebunden sind, sie können nicht von einem PC auf den anderen übertragen werden. Bei FPP-Lizenzen sind solche Übertragungen möglichen, stellen aber hohe Anforderungen an die Dokumentation. So muss lückenlos dokumentiert werden, welche FPP-Lizenz welchem PC wann und wie lange zugewiesen wurde. Bevor eine FPP-Lizenz einem anderen Rechner zugewiesen werden kann, müssen min. 100 Tage vergangen sein usw.

Bei Erscheinen neuer Versionen der o.g. Software ist die Hochschule Magdeburg-Stendal berechtigt diese neuen Versionen auf allen ihren PCs zu installieren, für die sie Qualifizierende Systemlizenzen besitzt. Es besteht außerdem ein Downgrade-Recht, so das auch sämtliche älteren Versionen verwendet werden dürfen.

Wie bisher wird die Software auf dem Downloadserver des ITM im Bereich für die DV-Organisatoren bereitgestellt. Die DV-Organisatoren erhalten bei Bedarf auch die nötigen Lizenz Schlüssel vom ITM und tragen die Verantwortung für den lizenzgemäßen Gebrauch der Software.

 

Wenn neue Lizenzen bzw. Upgrades notwendig sind, vorausgesetzt die hardwaretechnischen Restriktionen sind erfüllt, wenden Sie sich bitte an die DV-Organisatoren Ihres Fachbereiches.

Der Lizenz Vertrag beinhaltet keinerlei Produkte für Smartphones und Tablets.

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Die Hochschule Magdeburg-Stendal ist als Bildungseinrichtung dem Microsoft Bundesrahmenvertrag 3.0 beigetreten. Alle Informationen zu Microsoft Office 365 finden Sie im Wiki

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