Statik und Prüfstatik

Standsicherheit planen und prüfen

Kurz gesagt: Als Statikerin oder Statiker besitzt du eine Menge Verantwortung. Aus den Planungsvorgaben für das jeweilige Bauvorhaben - von der Sanierung bis zum Neubau - entwirfst und beurteilst du Tragwerke und erstellst dazu prüffähige statische Berechnungen, um die Standsicherheit der Konstruktionen nachzuweisen. Dazu benötigst du sehr detaillierte Kenntnisse über die geltenden Normen und Regelwerke sowie die bauliche Ausführung von früher und heute.

Welche Lasteinwirkungen aus z.B. Wind oder Schnee wirken auf ein Bauteil? Welche Verformungen entstehen? Ist der Boden tragfähig genug? Während der Bearbeitung tauscht du dich immer wieder beratend mit anderen Fachkollegen z.B. aus den Bereichen Bodenmechanik, Brandschutz oder TGA aus, um alle Randbedingungen des Bauvorhabens zu berücksichtigen. Deine Ergebnisse bilden die Grundlage der weiterführenden Planung.

Zur Berechnung benutzt du zahlreiche Spezialprogramme – kombiniert mit deinem Fachwissen überprüfst du die Plausibilität deiner Ergebnisse. Du entscheidest z.B. wo und wie viel Bewehrung in einer Decke aus Stahlbeton erforderlich wird, wie groß die Holzbalken in einem Dachstuhl ausgeführt werden müssen oder ob eine alte Brücke noch standsicher ist. Übrigens: Statische Berechnungen stehen in der Regel „auf dem Kopf“, da die Belastungen im Bauwerk von oben nach unten abgetragen werden und sich aufaddieren.

Mit einigen Jahren an Berufserfahrung, weiteren Zusatzqualifikationen und Kenntnisprüfungen kannst du mit öffentlicher Anerkennung in den Berufszweig der Prüfstatikerin bzw. des Prüfstatikers aufsteigen. Neben der Befugnis zur Kontrolle und Begutachtung vorangegangener statischer Berechnungen besitzt du dann noch eine weit größere Verantwortung: Im Auftrag der Baubehörden kontrollierst du als übergeordneter, unabhängiger technischer Prüfer die korrekte Ausführung der Planung und musst bei Verstößen eingreifen.

Dazu gehören z.B. die Abnahme hergestellter Stahlbewehrung oder großer, abgesicherter Baugruben - immer mit Blick auf die Gewährleistung der Standsicherheit. Bei sicherheitsrelevanten Gefahren obliegt dir eine Weisungsbefugnis zur Mangelbeseitigung – im Extremfall bis hin zur Sperrung der Baustelle. Für deine Einschätzungen der Situation sind interdisziplinäre Kenntnisse in der Bauteilbemessung sowie aktuellste technologische Kenntnisse erforderlich.

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