"Corona-Ausnahmeregeln" für Pflichtpraktika im Ausland für das SoSe 2021

Die bisherigen "Corona-Ausnahmeregeln" für Pflichtpraktika im Ausland wurden für das SoSe 2021 nochmals verlängert (durch Prüfungsausschuss des FB Wirtschaft; Stand 23.2.2021).

Ansprechpartnerin: Praktikumsbeauftragte Dr. Beate von Velsen-Zerweck

Regeln:

"Aufgrund der Corona-Krise dürfen Pflichtpraktika ohne zusätzlichen Antrag beim Prüfungsausschuss

  1. unterbrochen, pausiert und wieder aufgenommen werden (bei bisherigem oder neuen Unternehmen; absolvierte Wochen werden zusammengezählt)
  2. während der behördlichen oder unternehmensinternen Beschränkungen auch im Homeoffice (im Aus- oder Inland) erbracht werden (Bescheinigung des Unternehmens über Homeoffice ist nötig)
  3. vom Auslandspraktikum in ein Inlandspraktikum mit Auslandsbezug umgewandelt werden. (Sollte kein Auslandsbezug möglich sein, ist dies kein Hinderungsgrund, sondern es ist eine durch die Praktikumsbeauftragte zu definierende Ersatzleistung für den fehlenden Auslandsbezug zu erbringen).

Nur mit vorheriger Zustimmung des Prüfungsausschusses können auch folgende Ersatzleistungen für das (Rest-)Praktikum erbracht werden:

  1. Hochschul-/Praxisprojekte (z.B. Beratung für regionale Unternehmen)
  2. Andere Hilfs-Projekte im Rahmen von Corona

Eigene Projektvorschläge der Studierenden sind möglich und mit einer zeitlichen Aufwandsplanung an die Praktikumsbeauftragte des FB Wirtschaft zu richten. Absolvierte Zeiten sind zu dokumentieren und werden durch die Unternehmen/Organisationen bzw. die Praktikumsbeauftragte bescheinigt.

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