Erasmus+ Lehraufenthalte

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus+ Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden (Incoming-Perspektive).

Die Maßnahmen sollen außerdem:

  • Dozenten die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Weiterbildung verschaffen
  • neue Impulse für die Lehre der Dozenten an der Heimathochschule geben
  • durch die intensivierte Zusammenarbeit die Erasmus+ Studierendenmobilität unterstützen
  • Hochschulen ermutigen, Umfang und Inhalt ihrer Lehrangebote zu erweitern und zu bereichern
  • die Verbindung zwischen den Hochschulen in verschiedenen Ländern festigen
  • den Austausch von Fachwissen und Erfahrung hinsichtlich verschiedener pädagogischer Methoden fördern

Rahmenbedingungen

Voraussetzungen

Die Erasmus+ Mobilität zu Lehrzwecken kann nur erfolgen, wenn ein gültiger Erasmus+ Kooperationsvertrag mit der Gasthochschule vorliegt, in dem die Möglichkeit der Dozentenmobilität vereinbart wurde.

Der Aufenthalt zu Lehrzwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden pro angefangener Woche (7 Tage) umfassen.
Die Dauer des Lehraufenthaltes muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage und kann maximal 60 Tage betragen (ohne ausschließliche Reisetage).

Für jeden weiteren Aufenthaltstag über 7 Tage hinaus wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag anteilig nach folgendem Schema berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tage.

Wird während eines einzelnen Aufenthaltes die Lehrtätigkeit mit einer Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich die Mindeszahl der Unterrichtsstunden pro Woche (oder kürzerer Aufenthaltsdauer) auf 4 Unterrichtsstunden.

Die Mobilität muss in einem Programmland stattfinden (27 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, EJR Mazedonien, Norwegen und die Türkei), welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Grundsätzlich ist eine wiederholte Förderung möglich.

Förderfähiger Personenkreis

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

Outgoing:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter

Incoming: Unternehmenspersonal

Bitte beachten Sie, dass Dozenten von Partnerhochschulen, die für einen Lehraufenthalt an die Hochschule Magdeburg-Stendal kommen, nur über deren Heimathochschule finanziert werden können.

Finanzielle Förderung

Eine Förderung aus dem Erasmus+ Programm bedarf grundsätzlich einer Beantragung beim und Bewilligung durch das International Office rechtzeitig vor Antritt der Mobilität. Um eine zeitnahe Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, sich unter "Bewerbungsablauf" (s. u.) über die jeweiligen Fristen zu informieren.

Aufgrund der begrenzten Mittelverfügbarkeit kann eine finanzielle Förderung nicht garantiert werden. Eine Auskunft zur Höhe der Förderung erhalten Sie nach Vorlage Ihrer Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement) im International Office.

Förderkriterien

Gefördert werden Lehraufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Eine Förderung kann nur für Aufenthaltstage erfolgen, an denen nachweislich gearbeitet wird. Das Lehrprogramm mit den Aktivitäten an den einzelnen Tagen muss daher im Voraus mit der Gasthochschule vereinbart werden und ist schriftlich im Mobility Agreement darzulegen.

Förderfähige Tage sind Tage, an denen nachweislich mit der Mobilität verbundene Aktivitäten an der Gasthochschule stattfinden. Dazu zählen neben der erforderlichen Lehrtätigkeit und der Vor-/Nachbereitung auch sonstige fachliche Aktivitäten. Sonstige fachliche Aktivitäten können u. a. umfassen:
Gespräche über die Förderung der gemeinsamen Erasmus+ Aktivitäten bzw. des Studierendenaustauschs, Gespräche über Lehrinhalte und -methoden sowie über die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen.

Der geplante Aufenthalt muss per Dienstreiseantrag genehmigt sein.

Erfüllt der/die Teilnehmer/in die in der Fördervereinbarung (Grant Agreement) dargelegten Programmvorgaben nicht, sind die Fördermittel zurückzuzahlen.

Für Teilnehmer mit Behinderung ist die Beantragung einer zusätzlichen Sonderförderung möglich. (s. u.)

Berechnung der Fördersumme

Die Berechnung der Fördersumme erfolgt anhand von festgelegten Stückkosten der EU für Aufenthaltskosten und Reisekosten.

Die Stückkosten für die Aufenthaltskosten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern (d. h. Programmländern). Ab dem Projektjahr 2018 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. geförderten Aufenthaltstag (vom 15. bis 60. geförderten Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze):

  • Gruppe 1:    180 Euro am Tag
                       (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen,
                        Schweden)
  • Gruppe 2:    160 Euro am Tag
                       (Belgien, Deutschland [Incoming-Perspektive], Frankreich, Griechenland, Italien,
                        Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)
  • Gruppe 3:    140 Euro am Tag
                       (Bulgarien, Estland, Kroation, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien, Polen, Rumänien,
                        Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn)

Damit mit den vorhandenen Mitteln möglichst viele Mobilitätsvorhaben an der Hochschule Magdeburg-Stendal gefördert werden können, beträgt die maximale Dauer der finanziellen Förderung pro Mobilität 10 Tage.

Zu diesen Tagessätzen kommen die Stückkosten für Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Dienstort (Magdeburg bzw. Stendal). Sollte ein anderer Abreiseort gewählt werden, sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  •      10 km -      99 km:      20 Euro
  •    100 km -    499 km:    180 Euro
  •    500 km - 1.999 km:    275 Euro
  • 2.000 km - 2.999 km:    360 Euro
  • 3.000 km - 3.999 km:    530 Euro
  • 4.000 km - 7.999 km:    820 Euro
  •    8.000 km und mehr: 1.500 Euro

Teilnehmer mit Behinderung (ab GdB 50) können über einen gesonderten, personenbezogenen Antrag je nach nachgewiesenem Bedarf bis max. 10.000 Euro Sonderförderung erhalten. Bitte melden Sie sich dafür so früh wie möglich beim International Office.

Auszahlung

Die Auszahlung der Mittel erfolgt als Pauschale in einer Summe. In der Regel wird die Förderung nach Vorliegen des vollständigen Mobility Agreements, des Grant Agreements und des Dienstreiseantrags, also im Vorfeld der Mobilität ausgezahlt.

Positive Differenzen zwischen realen Ausgaben und Pauschalen verbleiben bei der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und müssen von dieser/diesem persönlich versteuert werden. Negative Differenzen sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer selbst zu tragen.

Bewerbungsablauf

Dozentinnen und Dozenten können ihre Anträge für eine Erasmus+ Dozentenmobilität und einen Mobilitätszuschuss beim International Office (Kontakte siehe Infospalte rechts) stellen.

Planen Sie eine entsprechende Vorlaufzeit für Ihre Bewerbung ein. Eine finanzielle Förderung kann dann vor Beginn der Mobilität erfolgen, wenn folgende Bewerbungsunterlagen (siehe Schritt 1-4 "Vor der Mobilität") spätestens 3 Wochen vor Antritt des Lehraufenthaltes komplett im International Office vorliegen.

Zur groben Übersicht, nutzen Sie bitte auch die Checkliste (s.u. "Dokumente auf einen Blick").

Vor der Mobilität

Schritt 1: Antragstellung

Füllen Sie das Antragsformular (s.u. "Dokumente auf einen Blick") aus und schicken Sie es frühzeitig unterschrieben an das International Office (bis 6 Wochen vor Mobilitätsbeginn).

Schritt 2: Mobility Agreement

Nach Prüfung Ihres Antragsformulars erhalten Sie eine E-Mail mit Erstinformationen und Erläuterungen zur sogenannten Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement, s.u. "Dokumente auf einen Blick"). Füllen Sie das Dokument inklusive Lehrprogramm vollständig aus und lassen Sie es von allen Partnern mit Datum unterzeichnen (Teilnehmer, Dekan/Leiter, Gasthochschule). Originalunterschriften sind nicht zwingend nötig, Scan oder Fax sind ausreichend.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich das Mobility Agreement vom Antragsformular unterscheidet.

Das vollständig unterschriebene Mobility Agreement reichen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn im International Office am Standort Stendal ein.

Schritt 3: Grant Agreement

Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung des International Office zur möglichen Förderung und es kommt – im positiven Fall – zur Zusendung der Erasmus+ Fördervereinbarung (Grant Agreement).

Das von Ihnen unterschriebene Grant Agreement senden Sie spätestens 3 Wochen vor Mobilitätsbeginn im Original an das International Office zurück. Nach Unterschrift durch das International Office erhalten Sie eine Kopie des Grant Agreements als Förderzusage.

Schritt 4: Dienstreiseantrag und Dienstreisegenehmigung

Nach Eingang Ihres vollständigen Grant Agreements, mindestens aber 4 Wochen vor Reisebeginn, ist ein Dienstreiseantrag zu stellen. Fügen Sie diesem bitte eine Kopie des Grant Agreements bei.

Wurde der Dienstreiseantrag bewilligt, reichen Sie ihn bitte als Genehmigung spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn in Kopie beim International Office ein.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass keine kostenpflichtigen Buchungen vorgenommen werden sollten, bevor das Grant Agreement im International Office vorliegt und der Dienstreiseantrag bewilligt wurde.

 

Während der Mobilität:

Schritt 5: Letter of Confirmation

Am Ende Ihres Lehraufenthaltes ist eine Bestätigung der Gasthochschule über den Lehraufenthalt einzuholen (Letter of Confirmation, s.u. "Dokumente auf einen Blick").

Nach der Mobilität:

Schritt 6: Abgabe des Letter of Confirmation

Spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mobilität reichen Sie die Bescheinigung der Gasthochschule im Original beim International Office ein.

Schritt 7: Teilnehmerbericht

Alle Teilnehmer einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen.

Sie erhalten dazu nach Beendigung der Mobilität eine automatisch generierte Mail mit dem Absender "replies-will-be-discarded@ec.europa.eu", die den Link zum Berichtsformular enthält.

Dokumente auf einen Blick

Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie auf Anfrage im International Office.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Kontakt

Annegreth Fritze

Tel.: (03931) 2187 48 71
E-Mail: annegreth.fritze@h2.de

Besucheradresse: Campus Stendal, Haus 2, Raum 2.02

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