Behindertenbeauftragte des Senats
Die Behindertenbeauftragte der Hochschule wird entsprechend des § 73 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom Senat bestellt und steht behinderten und chronisch kranken Hochschulangehörigen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie wirkt bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen nach den Bedürfnissen behinderter Personen, bei der studien- und berufsvorbereitenden Beratung sowie bei der Ausführung notwendiger behinderungsgerechter technischer und baulicher Maßnahmen mit. Auch Studieninteressierten mit Handicap steht sie gern beratend und unterstützend zur Seite. Die Behindertenbeauftragte vertritt die Interessen beeinträchtigter Menschen in Studium und Lehre und berät Gremien und Hochschulleitung in diesen Angelegenheiten.
Die Schwerbehindertenvertreterin vertritt die Belange der schwerbehinderten sowie diesen gleichgestellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und setzt sich für deren Eingliederung und Förderung ein. Die Schwerbhindertenvertreterin überwacht die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verträge und Verordnungen und steht den schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beratend und helfend zur Seite.

Behindertenbeauftragte des Senats
N.N.
Besuchsadresse: Haus 4, Raum 1.04.2
Sprechzeiten:
Campus Magdeburg: dienstags 13:30 - 15:00 Uhr (Haus 4 Raum 1.04.2)
Campus Stendal: i.d.R. erster Donnerstag im Monat 10:00 - 14:00 Uhr (Haus 2 Raum 1.12)

Schwerbehindertenvertreterin
Karin Bogdahn
Zentrum für Weiterbildung
Tel.: (0391) 67 57 215
E-Mail: sbv@hs-magdeburg.de
Besucheradresse: Niels-Bohr-Str. 1, Raum 109, 39106 Magdeburg
Sprechzeiten: nach Vereinbarung